Nutzungsordnung

Nutzungsordnung für Veranstaltungen / Kurse / Lehrgänge / Trainings
auf dem Gelände des RuFV Dormagen e.V.

  • Ein jeder Nutzer erkennt, zusätzlich zu diesem Schreiben, ebenso die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und das Tierschutzgesetz (TierSchG) an.
  • Jeder Nutzer hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit, Sauberkeit, Ordnung und eine angenehme Atmosphäre gewährleistet sind. Wer andere Nutzer belästigt oder im Trainingsgeschehen stört, kann der Anlage verwiesen werden.
  • Hinterlassenschaften der Pferde sind zeitnah bzw. nach der Veranstaltung in die dafür bereitgestellten Auffangbehälter zu entsorgen.
  • Die Nutzung des Vereinsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko.
  • Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es sich um eine Sportart handelt, die Gefahren für Leben und Gesundheit beinhalten kann.
  • Ebenso wird mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigt, dass das Pferd des Nutzers frei von ansteckenden Krankheiten ist und aus einem eben solchen Bestand kommt.
  • Die Nutzung ist nur gestattet, wenn eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Dies bestätigt der Nutzer mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular.
  • Zudem werden vom Betreiber / Veranstalter der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, einer Unfallversicherung, sowie die Mitgliedschaft in einem Sportverein empfohlen.
  • Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat.
  • Teilnehmer, die noch nicht volljährig sind, müssen eine schriftliche Teilnahmeerlaubnis eines Erziehungsberechtigten vorlegen.
  • Es gilt deutsches Recht, auch wenn aus dem Ausland angemeldet wird.

Gelände-Nutzungsordnung des RuFV-Dormagen e.V. April2019

Erweiterung der Geländenutzungsordnung Anmeldeverfahren